Registration form 2018

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Registration form 2018 Sheet 2 Sheet 3 Sheet 4 Sheet 5 Sheet 6/7 Sheet 8 Registration form Registration form for lectures 4 sqm stand description General Booking Terms & Conditions General Conditions of Participation Special Conditions for Participation Organiser Always be the first to know: register now for the Zukunft Personal Süd 2018 Newsletter.

- Registration - 24 25 April 2018 Messe Stuttgart FAX-BACK + 49 621 70019-19 The exhibitor stand approval will be send via email to the contact person. We hereby register our company for Zukunft Personal Süd 2018: You can complete this form directly on your screen Company name Company address: Company name: Tax reg. / UID number: Street / P.O. Box: Post Code / City: Country: Phone: Fax: E-mail: Please enter the name that you want to appear in the published list of exhibitors Billing address (if different): Listed alphabetically under letter Website / Twitter: Contact person: Stand manager: We hereby order the following exhibition space 4 sqm package Available for each exhibitor: 4 sqm hall space in the shared special section floor covering: carpet Rips grey 1 back wall (w=1m) with advertising space incl. name / company name (max. 20 letters, black) and back wall graphic 950 (width) x 1150 mm (height) according to your ready to print graphic file 1 counter, 2 bar chairs ( LEM, white), 1 paper basket 1 electrical connection (approx. 2,5KW, consumption of electricity not included) 1 long armed spot, 1 socket registration fee (incl. catalogue entry, logo (b/w) and listing in the exhibitors lists) 200 free entrance tickets for your customers 2 tickets for the exhibitor evening (r.s.v.p. via online exhibitor manual) Option (additional cost): 1 LCD monitor 40 with integrated Media-Player; 1 graphic print on counter (420 x 420 mm) At the price of 2,490.00. For all 4 sqm packages stands a lump sum for electricity is mandatory and will be charged additionally. All prices mentioned above are exclusive VAT at the applicable rate. We are members of the following professional association The General and Special Conditions for Participation and the General Terms and Conditions of the organiser that are mentioned at the time of registration apply. Furthermore we accept the Technical Guidelines of spring Messe Management GmbH, the General Terms and Conditions and the Technical Guidelines of the fairground. You can find these documents here: www.zukunft-personal.com/sued/ausstellerinfo Place/Date Company stamp Signature spring Messe Management GmbH, Güterhallenstraße 18 a, 68159 Mannheim, Tel: +49 621 70019-0, FAX: +49 621 70019-19, UID-Nr.: DE 200408521

- Registration - 24 25 April 2018 Messe Stuttgart FAX-BACK + 49 621 70019-19 Lectures, discussions, presentations and best practices You can complete this form directly on your screen This is your binding booking for a lecture/ a presentation/ a podium discussion/ best practice. Each exhibitor has a unit of time as long as it is not already booked out or added to the booking for the lecture sponsorship. Please note that the lecture units are given on a first come - first served basis. You can fill in details about your lecture incl. title and speaker(s) once you have entered your online log-in information. This log-in will be sent to you from summer 2017 on. You will be able to store your content in an online lecture tool. We will send you more detailed information about the online lecture tool nearer the time. Preferred dates (without guarantee): 24 April 2018: 45min at 750 30min at 650 Morning Afternoon 25 April 2018: 45min at 750 30min at 650 Morning Afternoon Equipment: Capacity: technicians, light and sound technology, seating capacity, screen, projector, lectern, microphone 80 100 people Please note that there is no laptop available in the practice fora! Additional equipment/services can be ordered through the online exhibitor guide. Subsequently, we are offering you the chance to attend various extra events taking place at the exhibition stand in addition to the lectures. Aperitif / drinks Exchange (discussion / round of questions) Book signing at the trade fair; name of the book author A reference for the extra event(s) you have booked is included in the lecture programme with your stand number. Granting of rights of use Material: Image, moving picture and sound recordings from the lecture / from the lectures or presentation / presentations held by me in the context of Zukunft Personal Süd 2018. Intended use: Recording and publishing of the material. I/we hereby grant spring Messe Management GmbH and the group of companies Deutsche Messe AG, the simple usage and exploitation rights unlimited in time and space to the above-listed material. The material may be used among other things for teasers in newsletters and for use and publication on the exhibition website YouTube, other portals and social media channels of spring Messe Management GmbH and Deutsche Messe AG. Additional oral agreements have not been made. Any changes or supplements to the licence agreement must be made in writing to be effective. The rights are only granted to the licensee and not transferable any further without my/our consent. The granting of rights includes the editing of materials providing the editing is not disfiguring. I/we hereby guarantee that I/we am/are the owner(s) of the copyright or owner(s) of the exclusive usage rights to the above-mentioned materials and am/are entitled to grant these rights. I also guarantee that the content licensed by me/us is free of the rights of third parties. If I/we should become aware that third parties do have rights to the content licensed by me/us, I/we undertake to advise the licensee of this fact immediately. All prices are exclusive of VAT (currently 19%). Place/Date Company stamp Signature spring Messe Management GmbH, Güterhallenstraße 18 a, 68159 Mannheim, Tel.: +49 621 70019-0, FAX: +49 621 70019-19, VAT ID No.: DE 200408521

4sqm package Equipment Floor covering: 4sqm carpet Rips grey Stand Construction: Wall Octanorm white Furnitures: 2 bar stools "LEM" white 1 counter 1 long armed spot 1 socket 1 garbage bin Graphic: 20 letters black 1 graphic print on back wall 950x1150mm according to your ready to print graphic files Option (additional cost): 1 LCD-Monitor 40" with integrated Media-Player 1 graphic print on counter (420x420mm) This drawing and all enclosures are copyrighted refering to 812 and 826 BGB. An usage or a duplication of these needs our agreement. This drawing is simply a proposition for construction but the quotation in written form is binding. As of: February 2016, Scale 1:75

Allgemeine Buchungsbedingungen für Auftragserteilung, -abwicklung, -berechnung und Zahlung von Sponsoringund Werbeleistungen / Anzeigenaufträge (Print / Online) 1. Maßgeblich für die Aufträge sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Preisliste für Werbeleistungen / Anzeigen und unsere Auftragsbestätigung. Der Veranstalter / Herausgeber behält sich vor, Werbeaufträge / Anzeigenaufträge, auch einzelne Leistungen/Anzeigen, innerhalb eines Rahmenvertrages nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber / Werbetreibenden mitgeteilt. 2. Eine bestimmte Platzierung von Werbeleistungen / Anzeigen kann nicht gewährleistet werden. Überhaupt bleibt es dem Veranstalter / Herausgeber vorbehalten, von der Durchführung bereits angenommener Aufträge aus technischen oder anderen Gründen ohne jeden Ersatzanspruch des Auftraggebers zurück zu treten. 3. Dem Ausschluss von Mitbewerbern kann seitens des Veranstalters / Herausgebers grundsätzlich nicht entsprochen werden. Werbeleistungen / Textanzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Werbung erkennbar sind, werden als solche kenntlich gemacht. 4. Die Werbeleistung / Anzeige wird zugelassen, sofern ihr Inhalt dem Gesamtrahmen und der Konzeption der jeweiligen Messe / Sache entspricht. Unternehmen, die ihre finanziellen Verpflichtungen aus früheren Verträgen nicht erfüllt haben, können von der Zulassung ausgeschlossen werden. Mit der Übersendung der Zulassung / Buchungsbestätigung ist der Vertrag zwischen dem Veranstalter / Herausgeber und dem Werbetreibenden geschlossen. Nach der Zulassung durch den Veranstalter / Herausgeber bleiben die Buchung und die Verpflichtung zur Zahlung der Preise für Werbeleistungen / Anzeigen rechtsverbindlich, auch wenn die entsprechenden Unterlagen bzw. Daten nicht rechtzeitig dem Veranstalter / Herausgeber vorliegen. Der Veranstalter / Herausgeber ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. 5. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich. Die kompletten Werbekosten / Anzeigekosten sind zu zahlen. Verzichtet der Werbetreibende gleichwohl darauf, die von ihm gebuchte Werbeleistung in voller Höhe zu beanspruchen bzw. Anzeigenfläche zu belegen, so hat er dennoch den gesamten Betrag zu zahlen. Zur Wahrung des Gesamtbildes kann der Veranstalter die Werbeleistungen / Anzeigenflächen des Werbetreibenden durch Eigenwerbung / Eigenanzeigen ersetzen. Dies entbindet den Werbetreibenden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Der Verzicht des Werbetreibenden auf die gebuchte Werbeleistung / Anzeigenfläche wird mit Eingang der schriftlichen Erklärung gültig. 6. Der Veranstalter / Herausgeber gewährleistet die technisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige / Werbeleistung. Geringe Tonabweichungen bei Unterlagen / Daten sind im Toleranzbereich des Herstellungsverfahrens begründet. Ungeeignete oder beschädigte Daten werden dem Auftraggeber zurückgesendet. Sind etwaige Mängel bei den Daten nicht sofort erkennbar, sondern werden erst bei der Erstellung / bei der Produktion deutlich, so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Bei fernmündlich veranlassten Änderungen übernimmt der Veranstalter / Herausgeber keine Haftung. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Werbetreibenden geliefert. Sendet der Auftraggeber Probeabzüge nicht bis zum Anzeigenschluss oder einem anderen seitens des Veranstalters / Herausgebers genannten Termin zurück, so gilt die Genehmigung zur Verwendung als erteilt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen / Daten endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Leistung. Belegexemplare von Werbemaßnahmen auf dem Veranstaltungsgelände werden nicht aufbewahrt. 7. Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen oder anderen Unterlagen / Daten hat der Auftraggeber zu zahlen. Bei späterer Anlieferung der Unterlagen / Daten werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber garantiert dem Veranstalter / Herausgeber, dass die Werbemaßnahmen / Anzeigen gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstoßen und die Rechte Dritter nicht verletzen. 8. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Personen- und Firmendaten vom Veranstalter / Herausgeber erhoben, gespeichert und bearbeitet werden und zwecks Erbringung von Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Messebeteiligung bzw. -werbung an Vertragspartner des Veranstalters / Herausgebers bekannt gegeben werden können. Juli 2017 spring Messe Management GmbH

Allgemeine Teilnahmebedingungen 1. Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich durch termingerechten Eingang des ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldeformulars bei der spring Messe Management GmbH, Güterhallenstrasse 18a, 68159 Mannheim unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen. Die Anmeldung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung. Bedingungen und Vorbehalte bei der Anmeldung sind nicht zugelassen und gelten als nicht gestellt. Der Anmeldetermin für die jeweilige Veranstaltung ergibt sich aus den beigefügten Besonderen Teilnahmebedingungen. 2. Annahme der Anmeldung / dem Zustandekommen des Vertrages Der Anmelder wird zugelassen: - nach Maßgabe der vorhandenen Ausstellungsfläche und - sofern er die in diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen und der Besonderen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen erfüllt und - sofern sein Ausstellungsgut dem Gesamtrahmen und der Konzeption der Ausstellung entspricht. Unternehmen, die ihre finanziellen Verpflichtungen aus früheren Veranstaltungen nicht erfüllt haben, können von der Zulassung ausgeschlossen werden. Mit dem Übersenden der Zulassung per E-Mail an den im Anmeldeformular angegeben Ansprechpartner, ist der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller geschlossen. Der Aussteller stellt sicher, dass der elektronische Posteingang regelmäßig kontrolliert wird und E-Mails vom Veranstalter stets empfangen werden können. Sollte sich die für den Empfang der Zulassung angegebene E-Mail-Adresse des Ausstellers ändern, wird er dem Veranstalter unverzüglich eine aktualisierte Adresse mitteilen. Entsteht dem Veranstalter aufgrund mangelnder Mitteilung einer neuen E-Mail-Adresse ein Schaden, ist der Aussteller dem Veranstalter zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Dem Veranstalter steht es frei, die Zulassung per Brief oder Fax an den Ausstellern zu übersenden. Der Aussteller erhält einen Plan, aus dem Lage und Maße des Standes ersichtlich sind. Für etwaige Maßdifferenzen und sich daraus ergebende Unterschiede zwischen Plan- und Ist- Größe des Standes ist der Veranstalter nicht haftbar. Der Veranstalter behält sich vor, dem Aussteller abweichend von der Zulassung, einen Stand in anderer Lage zuzuweisen, Ein-, Um- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen, soweit er wegen besonderer Umstände ein erhebliches Interesse an solchen Maßnahmen hat. (vgl. auch Ziff. 3) Nach Zulassung durch den Veranstalter bleiben die Anmeldungen und die Verpflichtungen zur Zahlung des Beteiligungsbeitrages rechtsverbindlich, auch wenn z. B. Einfuhrwünschen des Ausstellers nicht oder nicht in vollem Umfang seitens der dafür zuständigen Stellen entsprochen wird, das Ausstellungsgut nicht rechtzeitig (z. B. durch Verlust, Transport- oder Zollverzögerung) oder überhaupt nicht zur Veranstaltung eintrifft oder Einreisevisa für den Aussteller oder seinen Beauftragten nicht rechtzeitig vorliegen. Stände werden dem Aussteller oder seinem Beauftragten vor Beginn der Veranstaltung übergeben. Über Stände, die vom Aussteller oder seinen Beauftragten nicht vereinbarungsgemäß übernommen sind, kann anderweitig verfügt werden, ohne dass der Aussteller über die in Nummer 8 enthaltenen Rechte hinaus Ansprüche stellen kann. Der Veranstalter ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie auf Grund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Zur Gewährleistung der Erbringung des umfassenden Leistungsumfangs der Modulstandbausystems Maxima und Octanorm liegt die Bestelldeadline bei drei Wochen vor dem offiziellen Messetermin. Aus logistischen Gründen ist die Bestellung eines Modulstandbaus nur bis zwei Wochen vor Messebeginn möglich. 3. Zuteilung der Standfläche Die Standflächen werden auf der Grundlage einer first come first served Basis verteilt. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Größe oder Lage des Standes. Auch nach der Zulassung hat der Aussteller keinen Anspruch auf die Lage seines Standes. Insbesondere kann der Veranstalter eine Reduzierung der angemeldeten Quadratmeter vornehmen, wenn die zur Verfügung stehende Ausstellungsfläche überzeichnet wird oder aber eine Vergrößerung um maximal 15 % vornehmen. 4. Unteraussteller Standflächen werden grundsätzlich nur als Ganzes und nur einem Vertragspartner als Hauptaussteller überlassen. Dieser ist grundsätzlich berechtigt, Unteraussteller auf seiner Standfläche aufzunehmen. Voraussetzung ist die vorab erfolgte schriftliche Anmeldung des Unterausstellers durch den Hauptaussteller sowie die vorab erteilte schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter. Die für die Veranstaltung geltenden Teilnahmebedingungen gelten auch soweit sie Anwendung finden können für Unteraussteller. Der Veranstalter erteilt die Zustimmung erst, wenn die benannten Unteraussteller schriftlich die Allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt haben. Unteraussteller / zusätzlich vertretene Unternehmen sind alle Firmen, die neben dem Hauptaussteller mit eigenem Personal und eigenen Produkten auf dem Stand ausstellen oder erscheinen. Sie gelten auch dann als Unteraussteller, wenn sie zum Hauptmieter enge wirtschaftliche oder organisatorische Bindungen haben. Als zusätzlich vertretene Unternehmen zählen solche, deren Waren oder Dienstleistungen auf dem Stand durch einen Aussteller angeboten werden, ohne dass sie selbst die Ausstellereigenschaft besitzen. Diese müssen als Unteraussteller angemeldet werden. Ansonsten ist die Bewerbung, Werbung oder Promotion von Firmen, die nicht zugelassen sind, strikt untersagt. Die Teilnahme von Unterausstellern ist kostenpflichtig, der Hauptaussteller ist verpflichtet, für den Unteraussteller eine Anmeldegebühr (siehe Punkt 5. Allgemeine Teilnahmebedingungen) an den Veranstalter zu entrichten (vgl. auch Ziff. 12a). Auf besonderen Antrag des Hauptausstellers kann die Berechnung der Anmeldegebühr für den Unteraussteller direkt an den Unteraussteller erfolgen. Aussteller und Unteraussteller haften in diesem Fall als Gesamtschuldner, der Hauptaussteller wird erst nach vollständigem Ausgleich der Forderung von der Verpflichtung zur Zahlung frei. Der Hauptaussteller haftet für ein Verschulden seiner Unteraussteller und deren Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden und Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Hauptaussteller und Unteraussteller haften für den Veranstalter als Gesamtschuldner. 5. Anmeldegebühr Aussteller und Unteraussteller / zusätzlich vertretene Unternehmen sind verpflichtet, an den Veranstalter eine Anmeldegebühr laut Anmeldeformular 1 und Besondere Teilnahmebedingungen zu zahlen. Die Anmeldegebühr beinhaltet: - Eintrag in das alphabetische Ausstellerverzeichnis (Katalogeintrag) - Fachbesuchereinladungskarten - Allgemeinkosten für Werbung, Verwaltung und Durchführung - Kostenfreie Ausstellerausweise (in Abhängigkeit von der Standgröße) Sofern es der Aussteller unterlässt, Unteraussteller anzumelden oder in seiner Anmeldung unvollständige oder falsche Angaben macht, ist der Veranstalter berechtigt, die Anmeldegebühr nach eigenen Feststellungen so zu berechnen, als wäre eine ordnungsgemäße Anmeldung erfolgt. Er ist darüber hinaus berechtigt, im Wiederholungsfall nach erfolgter Abmahnung den Messebeteiligungsvertrag mit dem Hauptaussteller aus wichtigem Grund zu kündigen. 6. Zahlungsbedingungen Nach der Zulassung ist der Aussteller verpflichtet, 50% der Standmiete und die volle Anmeldungsgebühr nach Erhalt der Rechnung als Anzahlung zu leisten. Die restlichen 50% der Standmiete sind nach Erhalt der Rechnung nicht später als sechs Wochen vor Messebeginn zu zahlen. Die Rechnung für zusätzliche Leistungen, die vom Aussteller bestellt wurden, ist zum in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und anderweitig über die Standfläche zu verfügen. Sofern über die Standfläche anderweitig verfügt worden ist, gilt die Nummer 8 entsprechend. 7. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Die Abtretung von Forderungen gegen den Veranstalter, die Aufrechnung gegen den Beteiligungsbeitrag, sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sind ausgeschlossen. 8. Rücktritt Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Ausstellers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird. Hiervon hat der Aussteller den Veranstalter unverzüglich zu unterrichten. Bis zur Zulassung der Anmeldung durch den Veranstalter ist ein Rücktritt möglich. Die Rücktrittsgebühr beträgt EUR 1.000,00 zzgl. MwSt. Nach der Zulassung sind ein Rücktritt oder eine Verkleinerung der Ausstellungsfläche nicht möglich. Die gesamte Standmiete, Anmeldegebühr und entstandene Kosten sind zu zahlen. Bis zu einer Frist von fünf Wochen vor der Veranstaltung ist die Stornierung des über den Veranstalter gebuchten Modulstandbaus kostenfrei möglich. Die Stornierung von Unterausstellern ist bis zum Anmeldeschluss, der aus den Besonderen Teilnahmebedingungen hervorgeht, kostenfrei möglich. Sollte der Aussteller gleichwohl darauf verzichten, die ihm zugeteilte Standfläche zu belegen und die Fläche nicht anderweitig vermietet werden können, so hat der Aussteller den gesamten Beteiligungsbeitrag zu zahlen, sofern er nicht nachweist, dass dem Veranstalter ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wenn die Fläche durch den Veranstalter anderweitig vermietet werden kann, zahlt der Aussteller nur 40 % des Beteiligungsbetrages. Der Austausch von nicht vermieteter Fläche durch den Veranstalter zur Wahrung des Gesamtbildes entbindet den Aussteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Der Rücktritt des Ausstellers bzw. der Verzicht auf die zugeteilte Standfläche wird erst mit Eingang der schriftlichen Erklärung beim Veranstalter wirksam. Für die Stornierung von Modulständen wird ab fünf Wochen vor Messebeginn eine Stornierungsgebühr von 50 % der Auftragssumme (Standfläche x EUR / m²) berechnet. Stornierungen ab 2 Wochen vor Messe werden mit 100 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen eines Modulstands, die eine individuelle Ersatzbuchung bei unserem Standbaupartner in gleicher oder höherer Umsatzgröße zur Folge hat, werden die 50 % - Stornierungsgebühren nicht erhoben. Evtl. anfallende Aufschläge für Grafik- oder Sonderproduktionen bleiben davon ausgenommen. 9. Tiere Tiere sind innerhalb der Messehallen nicht erlaubt. Eine Ausnahme hiervon bilden Blindenhunde. 10. Ausstellungsgüter Stark riechende, feuergefährliche oder Ausstellungsgüter, deren Vorführung mit Lärm verbunden ist, dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch den Veranstalter ausgestellt werden. Ausstellungsstücke dürfen während der Dauer der Veranstaltung nicht entfernt werden. 11. Betrieb des Standes Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Messe / Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen und, sofern der Stand nicht ausdrücklich als Repräsentationsstand vermietet ist, mit sachkundigem Personal besetzt zu halten. Kein Stand darf vor Beendigung der Messe ganz oder teilweise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller verpflichten sich, eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete zu bezahlen. 12. Standgestaltung und Standbaugrenzen Der Aussteller verpflichtet sich, einen Fußbodenbelag für die an ihn ausgewiesene Standfläche zu verlegen bzw. verlegen zu lassen. Der Aussteller verpflichtet sich außerdem, seinen Stand mit Begrenzungswänden abzutrennen, falls dieser direkt an

Allgemeine Teilnahmebedingungen eine weitere Standfläche oder an das Ende der Veranstaltungsfläche bzw. der Hallenfläche angrenzt. Exponate können bis zur Ganggrenze aufgestellt werden. Bedienpulte und Bediener o. ä. müssen sich jederzeit innerhalb der Standgrenzen befinden. Ca. 30 % jeder offenen Seite dürfen mit geschlossenen Wänden bebaut werden. Es ist sicherzustellen, dass die Attraktivität der gegenüberliegenden und benachbarten Stände nicht beeinträchtigt wird. Bildwände und Monitore für Vorführungen aller Art sind so weit von den Gangfronten entfernt anzuordnen, dass Interessenten zum Betrachten die Standfläche betreten müssen, um den Besucherverkehr in den Gängen nicht zu beeinträchtigen. Die spring Messe Management GmbH ist berechtigt, nicht genehmigte / zugelassene Standbauelemente auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernen oder abändern zu lassen. Die spring Messe Management GmbH behält sich vor, Genehmigungen auch ohne Abstimmung mit dem Standnachbarn zu erteilen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den technischen Richtlinien Punkt 4.3.1. 12a. Vortragsforen Die Einrichtung einer Vortragsbühne / eines Vortragsforums auf der Standfläche muss beim Veranstalter vorab ebenso angemeldet werden wie die teilnehmenden Referenten. Als Referenten sind ausschließlich Personen zugelassen, die Produkte und / oder Dienstleistungen im Personalmanagement nur innerhalb ihrer eigenen Organisation anwenden und/oder sich ausschließlich zu Forschungszwecken mit Personalthemen beschäftigen (keine potenziellen Aussteller). Sofern die Beteiligung von Rednern außerhalb dieser Referentengruppe beabsichtigt ist, behält sich der Veranstalter vor, jede / n betreffende / n Referenten / Referentin als Unteraussteller zu behandeln und dem Aussteller hierfür die für Unteraussteller geltenden Gebühren in Rechnung zu stellen. 13. Direktverkäufe Der Direktverkauf von Gütern und Dienstleistungen ist nicht gestattet. 14. Werbung Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die Ansprache von Besuchern, sind nur innerhalb des Standes gestattet. Die Verteilung von Werbedrucksachen oder Informationen, die der eigenen Bewerbung dient und außerhalb des Standes stattfindet (darunter fallen auch der Einsatz von Personen als Werbeträger sowie die Verteilung oder Anbringung von Werbematerial jeder Art, wie z. B. Prospekte, Plakate, Aufkleber usw.), bedarf einer schriftlichen Genehmigung der Messeleitung. Jegliche Werbemaßnahmen, die andere Messen / Wettbewerbsveranstaltungen und / oder Ausstellungen zum Gegenstand haben, sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch den Veranstalter. 15. Bild- und Tonaufnahmen Die spring ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller Einwendungen dagegen erheben kann. 16. Transport Der Transport der Ausstellungsgüter auf dem Messegelände und deren speditionelle Abwicklung sind nur dem vom Veranstalter zugelassenem Platzspediteur gestattet. Die Kosten für den Platzspediteur sind vom Aussteller zu tragen und direkt an den Platzspediteur zu entrichten. 17. Versicherung und Haftung Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transports und während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl, etc. ist Angelegenheit des Ausstellers. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Ausstellungsbeteiligung gegenüber Dritten verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände und dessen Einrichtungen entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Er haftet im Besonderen auch dann nicht für Beschädigungen an Exponaten und deren Entwendung, wenn im Einzelfall der Standbau oder die Dekoration übernommen wurde. Der Aussteller stellt den Veranstalter darüber hinaus mit der Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen ausdrücklich von jeglichen eventuellen Rechtsansprüchen Dritter frei. Der genannte Haftungsausschluss des Veranstalters gilt nicht, soweit die Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. gestellt. Auf Wunsch werden die Technischen Richtlinien und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Messegeländes, seitens des Vertragspartners, auch übersandt. 21. Einwilligung in die Datenübermittlung Der Aussteller willigt in eine Übermittlung der im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten an die Deutsche Messe AG sowie deren Tochtergesellschaften Deutsche Messe Interactive GmbH ein. Hierbei handelt es sich um folgende Daten: Firma, Anschrift (Straße, PLZ, Ort) sowie Telefonnummer, URL Name des Inhabers / Marketingleiter / Ansprechpartner (Stellung) für Messeabwicklung gebuchte Messe / Datum der Messe / Umfang der Messebuchung Der Aussteller stimmt einer werblichen Nutzung dieser Daten durch die genannten Gesellschaften zu. Eine Übermittlung der E-Mail-Adresse an die genannten Gesellschaften zur werblichen Nutzung erfolgt nur mit gesondert erteilter Einwilligung. Ferner erklärt sich der Aussteller damit einverstanden, dass eine Nennung des Unternehmens als Aussteller im Rahmen aller die Messe betreffenden Kommunikationsmaßnahmen (Pressemitteilungen, Print- und Online-Publikationen) erfolgen kann. 22. Schlussbestimmung Hinsichtlich des mit dem Beteiligungsbeitrag abgegoltenen Leistungsumfanges wird auf die Besonderen Teilnahmebedingungen verwiesen. Hat der Aussteller dem Veranstalter Aufträge für kostenpflichtige Leistungen außerhalb des Rahmens der Besonderen Teilnahmebedingungen erteilt, so werden ihm die dafür anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt in diesem Fall eine solche wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, Mannheim. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig sein, so gelten die übrigen gleichwohl. Diese sollen so ausgelegt werden, dass Sinn und Zweck des Vertrages gleichwohl erhalten bleibt. Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden auf Deutsch ausgefertigt und in weitere Fremdsprachen übersetzt. Im Zweifelsfall bzw. im Falle einer Abweichung ist die deutsche Version für beide Vertragsparteien maßgeblich. Hinweis zum Umgang mit Ihren Daten spring Messe Management GmbH erhebt die Anmeldedaten (Kontaktdaten wie Firma, Ansprechpartner, Anschrift, Telefon- / Faxnummer und E-Mail Adresse, URL) sowie Bestelldaten und verwendet sie für die Vertragsdurchführung. Zudem werden Name (Firma, Ansprechpartner) und Anschrift für schriftliche Werbezwecke verwendet. Die Telefonnummer wird für werbliche Zwecke verwendet bei ausdrücklicher Einwilligung oder wenn die Voraussetzungen für eine mutmaßliche Einwilligung vorliegen. Die erhobenen E-Mail Adressen verwendet spring Messe Management GmbH zur weiteren Information über eigene ähnliche Angebote. Einer Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke können Sie jederzeit etwa durch E-Mail an datenschutz@messe.org widersprechen. Bitte beachten Sie die Einwilligungsklausel in die Datenverarbeitung in Ziff. 19 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Dezember 2017 spring Messe Management GmbH 18. Rundschreiben Die Aussteller werden nach Zulassung der Standfläche durch Rundschreiben über Fragen der Vorbereitung und Durchführung unterrichtet. Folgen, die durch Nichtbeachtung dieser Rundschreiben entstehen, hat ausschließlich der Aussteller zu vertreten. 19. Vorbehalt Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie vorübergehend oder endgültig und in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn unvorhersehbare Ereignisse eine solche Maßnahme erfordern. Der Aussteller hat im Falle der Verschiebung, Verkürzung, Verlängerung, Schließung oder Absage sowie in allen Fällen von höherer Gewalt keinen Anspruch auf Rücktritt oder auf Schadensersatz. Im Falle einer Absage der Veranstaltung- haftet der Veranstalter nicht für Schäden oder sonstige Nachteile, die sich für den Aussteller hieraus ergeben. Auf Verlangen des Veranstalters ist der Aussteller verpflichtet, einen Anteil von max. 30 % der Ausstellungsbeiträge zu zahlen, der für die Vorbereitung der Veranstaltung entstandenen ist. Ist der Veranstalter verantwortlich für die Absage der Veranstaltung, werden keine Kosten erhoben. 20. Technische Richtlinien Dem Aussteller werden die Technischen Richtlinien der spring Messe Management GmbH sowie sämtliche das Messegelände betreffende Bestimmungen und Richtlinien zur Verfügung gestellt und müssen von diesem zur Kenntnis genommen und verbindlich anerkannt werden. Vorrang haben im Einzelfall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Messegeländes. Die Technischen Richtlinien und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Messegeländes werden mit dem Zugang zum Ausstellerhandbuch, den messetypischen Bestellformularen zur Verfügung

Special Conditions for Participation: Zukunft Personal Süd 2018 1. Organiser: The Zukunft Personal Süd 2018 is organised by: spring Messe Management GmbH Güterhallenstr. 18 a 68159 Mannheim, Germany Tel: +49 621 700 19-0 Fax: +49 621 700 19-19 info@messe.org 2. Venue: Landesmesse Stuttgart GmbH, Hall 1 Messepiazza 1, 70629 Stuttgart Germany 3. Duration: Zukunft Personal Süd 2018: 24 th 25 th April 2018 Assembly: April 21 st 2018 April 22 nd 2018 April 23 rd 2018 Disassembly: April 25 th 2018 April 26 th 2018 You can find the specific times for assembly and disassembly in the online exhibitor manual of 2018. 4. Registration Deadline: The registration deadline is 31 st December 2017. The forms for the entry in the exhibition catalogue are to be sent back to the organiser at the latest by 12 th March 2018. Registrations for the catalogue which the organiser receives after this deadline cannot be considered. When registering after 31 st December 2017, the organiser cannot guarantee an inclusion in all printed documents. 5. Allocation of space: Stand areas will be allocated on a first come, first served basis. (Please see Point 3 Allocation of space in the General Conditions of Participation). 6. Participation fees: The price for raw space without stand fitting is 240/sqm (plus VAT). 7. Minimum stand size: The minimum size of the stand area without modular stand construction (raw space) as well as with modular stand construction is 15 sqm (trainers, professional training institutes and hotels 9 sqm). 8. Registration fee: Each exhibitor is required to pay a registration fee. The registration fee for exhibitors is 420. For co-exhibitors you have to pay a registration fee of 590. It includes the following: - entry in the alphabetical list of exhibitors in the exhibition catalogue with: company name, logo (if provided by the exhibitor), address, phone number, fax, e-mail, internet address - special-price tickets for direct mailings or to invite your customers directly - tickets at a special price of 0,50/piece - general advertising expenses - administrative expenses 9. Entry in the exhibition catalogue: The entry in the catalogue is obligatory and includes the following: Entry in the alphabetical list of exhibitors with the company s name and logo (if provided by the exhibitor), address, phone number, fax, e-mail and internet address. 10. Newsletter service Get exactly the info you need before, during and after Zukunft Personal Süd 2018 trade show! We'll provide you with periodic updates on exhibitors, hot innovations, industry trends and how to get the most out of your time. You can edit or cancel the newsletter subscription any time. 10. Modular booth construction/stand fittings: You have the opportunity to order the basic package for your stand construction via the registration form. Please see the registration form for prices and equipment. Besides the modular booth construction we offer fully customised stand design for your individual needs. Please contact our stand construction partner for further information: mac messe- und ausstellungscenter Service GmbH An den Nahewiesen, 55450 Langenlonsheim, Germany Tel.: +49 6704 919-0 Fax: +49 6704 919-152 E-Mail: spring@mac.de The GTC of mac apply. All exhibitors with modular stand construction bookings which exclude electricity consumption will be charged separately for electricity consumption at a standard rate. The amount of this standard rate will be set at the latest 6 months before the trade fair by the exhibition centre, and will be passed on by the organiser to exhibitors without any surcharges. 11. Transport: Transport of exhibition equipment at the venue will only be allowed to the carrier company authorised by the organiser. Costs for the carrier company are to be paid by the exhibitor directly to the carrier. 12. Catering Food and drinks are exclusively available from the caterer authorised by the Messe Stuttgart, ARAMARK Catering GmbH. 13. Terms of payment: Please see point 6 of the General Conditions of Participation. All payments should quote the invoice numbers and include the reference Zukunft Personal Süd 2018. All payments are to be made to Bank 1 Saar eg, D-66111 Saarbrücken BLZ 591 900 00 - Kto 009 142 0007 IBAN: DE77 5919 0000 0091 4200 07 BIC/SWIFT: SABADE5SXXX All mentioned prices are subject to VAT of currently 19%. 14. Operating of the Stand It is the obligation of the exhibitor to provide an appropriate floor covering for the admitted stand space. The stand space booked/rented by the exhibitor will in general not be separated through walls. If a stand is directly connected to another stand space or at end of the exhibition space or the exhibition hall, it is the exhibitor s obligation to separate his stand with a partition wall. These partitioning walls can either be brought by the exhibitor himself or can be ordered from the organizer s stand builder. The requirements and stand construction regulations can be found in the technical guidelines. spring Messe Management GmbH As of January 2018