R Y S A V E R A N N I FOOD & DRINKS, HOTEL, RESTAURANT, BAKERY & FOODSERVICE EQUIPMENT SUPPLIES SERVICES EXHIBITION AND CONFERENCE

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WWW.FOODNHOTELVIETNAM.COM 24-26 4 2019 A N N I V E R S A R Y FOOD & DRINKS, HOTEL, RESTAURANT, BAKERY & THE 10 TH INTERNATIONAL FOODSERVICE EQUIPMENT SUPPLIES SERVICES EXHIBITION AND CONFERENCE SAIGON EXHIBITION & CONVENTION CENTER (SECC) 799 Nguyen Van Linh, District 7, Ho Chi Minh City

VIETNAM S LEADING FOOD & HOSPITALITY TRADESHOW Since its inception in 2004, Food&HotelVietnam has successfully established and maintained a good reputation as the most efficient platform for food and hospitality industry in Vietnam and beyond. In the last edition in 2017, the exhibition brought together over 12,842 trade buyers to source the latest products, network and get immersed in industry insights through a series of educational & inspiring events. At Food&HotelVietnam2019 - the 10 th International Exhibition of Food & Drinks, Hotel, Restaurant, Bakery & Foodservice Equipment, Supplies & Services, 650 exhibitors from 38 countries & regions will fill 12,000 square meters of the Saigon Exhibition and Convention Center (SECC), Ho Chi Minh City to demonstrate their new food & beverage, coffee, wine & spirits products, innovative equipment & hospitality technologies. VIETNAM: MARKET INSIGHTS & HIGHLIGHTS Vietnam s future continues to look positive with GDP projected to increase to 6.3% in 2017, according to a report released by the World Bank on July 13. Thanks to rapid implementation of the Vietnam-EU and active participation in a growing number of free trade agreements, Vietnam witnessed an impressive 54.8% rise of FDI capital in the first half year, worth US$19.22 billion and which is projected to reach US$30 billion of the total registered capital by the end of 2017 (MPI s Foreign Investment Agency Vietnam). Agriculture, food, real estate and services rank among the most attractive markets for FDI big providers including Korea, Japan, Singapore and Taiwan. The following key market highlights promise Bright prospects for the food & hospitality industry: 15% of total annual GDP is for food consumption, with a steady growth rate of 18% the following years. 10.9% increase of food industry projected for 2015-2020 period TOP 6 most-attractive retail markets in the world in 2017, with 45% rise of modern retail channels to 2020, including 1300 supermarkets, 300+ trade centers and thousands of convenience stores (by Global Retail Development Index) 15 % increase in the total number international visitors projected by the end of 2017, reaching the revenue target of US$20 billion 20 million international tourists are expected to arrive to Vietnam in 2020, up to 10 million compared to the previous statistics Significantly increasing number of international visitors thanks to visa exemption for five more European countries nations (UK, France, Germany, Italy, Spain), increasing the total number of countries with visa-free to Vietnam up to 77 nations 2,500-2,200-2,000 new hotels will open in top-spot destinations Da Nang - Nha Trang - Phu Quoc respectively in the year of 2018 A large number of forthcoming real estate projects are promising the great leap forward for the hospitality industry, including: The Ho Tram Strip by Harbinger Capital Partners (estimated cost to US$4.2 billion, The Pearl of Asia in Phu Quoc Islan by Trustee Suisse Group and Vinaconex (worth US$2 billion), the Coastal Hill Hotel belongs to FCL Group with US$123 million in total investment and more.

VISITORS BY BUSINESS ACITIVITY 54.2% Hospitality Management & Services Restaurants / Cafés / Bars Consultancy / Management Service - F&B / Hospitality Hotels / Resorts Cleaning / Hygiene Products & Services Suppliers Property Development / Management Hotel Chain Owners Country Club / Serviced Apartment Event / Conference Organisers Spa and Wellness / Fitness Centres 25.4% Importers / Wholesalers / Distributors Food & Drinks Hospitality Equipment & Supplies Bakery and Confectionery Equipment & Supplies Kitchenware & Accessories 7.7% Retailers Bakeries & Confectioneries Supermarkets / Hypermarkets Grocery Stores / Convenience Stores 7.3% Manufacturing Food & Drinks Manufacturers Hospitality Equipment & Supplies Manufacturers 3.4% Foodservice Hospitality & Industrial Catering Airlines / Cruise lines / Rails / Offshore Government / Military / School / Hospital Institutional Catering VISITORS BY PRODUCT & SERVICE INTEREST(*) (*) Buyers may tick many options FOOD&HOTELVIETNAM2017 SPOTLIGHTS based on the result of FHV2017 Registration Data 11,100sqm Exhibiting Space 15,748 Total Attendees (17.8% increase from FHV2015) 613 Exhibiting Companies (from 38 countries & regions) 20 Group Pavilions (Australia, Belgium (3), Canada, Denmark, France, Germany, Greece, Korea (2), Malaysia, Philippines, Poland, Singapore, Spain, Taiwan, Turkey, Ukraine, USA) 12,842 Trade Buyers (from 47 countries & regions) 387 Group Delegates 61.7% Food & Drinks Baked Goods and Pastries Chilled & Frozen Food Coffee Beans / Pods Confectionery / Snacks / Candy Dairy Product Drink & Beverage - Non - alcoholic Drink & Beverage - Alcoholic Fresh Gelato / Ice cream Ingredients Instant Coffee / Tea Meat & Poultry Processed & Convenience Food Sauces and Seasonings Seafood Snacks Specialty / Fine food Staple Food Tea Leaves / Bags 35.7% Hospitality & Equipment & Supplies Bakery & Confectionery and Pastry Equipment Banqueting Furniture and Supplies Bar, Coffee & Beverage Equipment and Supplies Cleaning Equipment & Supplies Fitness & Leisure Foodservice & Catering Equipment Food Preparation Equipment & Supplies Furnishing & Fixtures Gelato / Ice cream Machines Guest Amenities Hospitality Information Systems Housekeeping Supplies & Services In-room Technologies Kitchen Accessories Laundry Equipment Lighting & Accessories Outdoor Furniture Packaging Equipment Retail Information Systems Storage & Refrigeration Tableware & Accessories Vending & Dispensing Equipment 20.4% Chairman / President / CEO / MD / GM / Board Member 15.4% Food & Beverage / Catering 15.2% Owner / Co-owner 7.1% Purchasing 6.1% Chef (Executive Chef, Sous chef, Chef de Cuisine, etc.)

ESTABLISH QUALITY BUSINESS CONTACTS By exhibiting at Food&HotelVietnam, you re the beneficiary of a large number of highly qualified leads from all facets of the food & hospitality industries, including hotel & resort, restaurant, café, bakery, supermarket, clubhouse, property management and more: ANNAM GOURMET MARKET BAKERLAND BAY HOTEL&RESORT BEN THANH GROUP BONJOUR RESTO' CARAVELLE SAIGON HOTEL CON GA TRONG RESTAURANT CONG TY GOLF PALM SONG BE CONG TY TNHH SUNSHINE FOOD VIET NAM CUISINE WORLD DUC MY CO., LTD FV HOSPITAL GALAXY - REX HOTEL GOLDEN GATE GROUP GRAND PALACE HOTEL VUNG TAU HIM LAM PALACE - TAN SON NHAT GOLF HOANG YEN GROUP HOTEL EQUATORIAL HO CHI MINH CITY HOTEL MAJESTIC SAIGON HOTEL MAJESTIC SAIGON HOTEL SILVERLAND (KS HAI LONG 6) HUONG LIEU & HUONG THOM HUONG TAY LAM SOON VIETNAM LAN RUNG RESORT & SPA LIBERTY CENTRAL SAIGON CENTRE LION CITY GROUP MEATWORKS NEW WORLD SAIGON HOTEL NOVOTEL SAIGON CENTRE HOTEL PARAGON SAIGON HOTEL PASTEL INN SAIGON HOTEL PEARL CAFÉ PROMANA INTERNATIONAL QUOC TE LE KIEN RANG DONG HOTEL RED CIRCLE COMPANY LIMITED RENAISSANCE RIVERSIDE HOTEL SAIGON SAIGONCO-OP SANMIGUEL BEER VIETNAM SEA LINKS CITY SEDONA SUITES SHERATON SAIGON HOTEL & TOWERS SIEU THI BIG C TAN HIEP STORMP BAR & RESTAURANT SUNDO FOOD TAN SON NHAT HOTEL THAO DIEN VILLAGE THE CATERERS VICTORIA CANTHO RESORT VIET NAM AIRLINES CATERERS VUNG TAU INTOURCO RESORT WMC GROUP HEAR FROM THE SHOW FLOOR 100% 93% 91% Of visitors will propably attend Food&HotelVietnam2019 Of visitors would be likely to buy products/services featured at the show Of visitors were satisfied with the quality of exhibitors This is my second visit to Food&HotelVietnam. This year s show is much bigger than I expected; the range of products and the number of exhibitors are quite impressive. My main objectives on the show are to meet and network with potential food suppliers and manufacturers. I will definitely be coming back to the nex edition. Mr. Pham Tran Nhat Tao, Sales Manager. CO.OP FOOD, Visitor This is the first time of the Philippines at Food&HotelVietnam2017. I think this expo is an important platform for us as we want to enhance the trading partnership between Vietnam and our country. Many potential customers have come and seemed to be very interested in the signature products on display at the Phillippines pavilion. Noel Servigon - Ambassador of the Philippines. Embassy of the Republic of the Phillipines (The Philippines Pavilion), Exhibitor New Viet Dairy is one of the potential suppliers that we are hoping to foster new business relationships. I will definitely be back for the next edition, also bringing along some of my colleagues. Food&HotelVietnam - Highly recommended! Mr. Vo Viet My, Purchasing Manager. LE KIEN INTERNATIONAL CO.,LTD, Visitor Food&HotelVietnam2017 was our company s first exhibition in Vietnam, but from the good response we received it will not be our last. Launching our ACO Hygiene First Drainage range into this market proofed very eventful, and the response we received from the visitors was very encouraging. The quality of the visitor was excellent which allowed us the opportunity to speak directly to the people interested in our product range. Congratulations on the outstanding exhibition! Ken Klein - Executive Sales Manager Export. ACO POLYCRETE PTY LTD, Exhibitor

EXTENSIVE PROMOTIONAL CAMPAIGNS Online exhibit listing Telemarketing Customised E-card Mobile event app Direct mailers Social media sites E-newsletters Conference & Technical seminar Press relations Sponsorship (conferences, competitions, etc.) Trade Magazine, Newspapers and Internet media B2B networking

ABOUT UBM ASIA Owned by UBM plc listed on the London Stock Exchange, UBM Asia is the largest trade show organiser in Asia and the largest commercial organiser in China, India, Thailand and Malaysia. Established with its headquarters in Hong Kong and subsidiary companies across Asia and in the US, UBM Asia has a strong global presence in 24 major cities with 32 offices and 1,300 staff. With a track record spanning over 30 years, UBM Asia operates in 19 market sectors with 230 events, 28 targeted trade publications, 18 round-the-clock online products for over 2,000,000 quality exhibitors, visitors, conference delegates, advertisers and subscribers from all over the world. We provide a one-stop diversified global service for high-value business matching, quality market news and online trading networks. UBM Asia has extensive office networks in China, Southeast Asia and India, three of the world s fastest growing B2B events markets. UBM China has 12 offices in the major cities in mainland China, including Beijing, Shanghai, Guangzhou, Hangzhou, Guzhen and Shenzhen, where we organise 90 events. In ASEAN, UBM Asia operates from its offices in Malaysia, Thailand, Indonesia, Singapore, Vietnam and the Philippines with 70 events in this region. UBM India teams in Mumbai, New Delhi, Bengaluru and Chennai organise over 20 events every year across the country. UBM Asia was awarded Asia s Most Reliable Trade Show Organizer Award in Hong Kong s Most Valuable Companies Awards (HKMVCA) 2016. SECURE YOUR STAND LOCATION @FOOD&HOTELVIETNAM2019 Contact us SPACE ONLY SGD 550/SQM (min.18sqm) Vietnam E: annie.tran@ubm.com T: +84 28 3622 2588 STANDARD SGD 630/SQM Asia E: food.iem@ubm.com T: +65 6233 6777 PREMIUM PACKAGE SGD 650/SQM (min.18sqm) India & Rest of the world E: tom.poole@ubm.com T: +44 (0)20 7560 4046

Firmengemeinschaftsausstellung der Bundesrepublik Deutschland IEC Inter Expo Consult GmbH & Co. KG Torstraße 124 10119 Berlin Veranstalter In Kooperation mit Durchführung/ Ausstellungsleitung (Durchführungsgesellschaft i.s.d. AllgemeinenTeilnahmebdingungen) IEC Inter Expo Consult GmbH & Co. KG http://www.iecberlin.de Tel: +49 30 283939-0 Projektleiter/in: Peter Seckel seckel@iecberlin.de Tel: +49 30 283939-12 Fax: +49 30 283939-28 Anmeldung Anmeldeschluss: 30. November 2018 Wir melden uns als Aussteller zur oben angegebenen Beteiligung an. Achtung: Unteraussteller sind separat anzumelden. 1. Aussteller Firma: Straße: PLZ, Ort: Bundesland: UStID: Ansprechpartner/in: Telefon: Fax: E-Mail: 2. Benötigte Ausstellungsfläche Alle Beträge zzgl. ggf. anfallender in- und ausländischer Steuern 2.1. Quadratmeter 2.1.1. Teilnahme bis zum einschließlich 4. Mal: m² Hallenfläche mit Standbau 340,00 /m² (bis 100 m², Mindestfläche 9 m²) 2.1.2. Teilnahme zum 5. Mal oder öfter: m² Hallenfläche mit Standbau 440,00 /m² (bis 100 m², Mindestfläche 9 m²) 2.1.3. Beteiligungspreise für Fläche über 100 qm in der Halle sowie für Unternehmen, die die beiliegende Erklärung zur Doppelförderung bzw. der Beteiligung der öffentlichen Hand nicht unterzeichnen können: m² Hallenfläche mit Standbau 600,00 /m² (Mindestfläche 9 m²) 2.2. Weitere Optionen entfällt AMP.BMEL.G_Form_L.Anmeldung.Deutsch Copyright AUMA e.v. Version 13 03.2017 159640

Firmengemeinschaftsausstellung der Bundesrepublik Deutschland Seite 2 3. Obligatorische Gebühren (unabhängig von der Anzahl der Beteiligungen) entfällt 4. Anschlüsse (unabhängig von der Anzahl der Beteiligungen) entfällt 5. Ausstellungsgüter (Bei Informationsstand: Produktionsprogramm) Abmessungen Gewicht Wir haben die Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und erkennen diese an. Wir verpflichten uns insbesondere nur Güter gemäß Ziffer 8 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen im Ausland auszustellen. Die Anlagen zur Anmeldung haben wir ausgefüllt beigelegt. Wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist bzw. wir keine eidesstattliche Versicherung nach 802c Zivilprozessordnung oder 284 Abgabenordnung 1977 abgegeben haben bzw. zu deren Abgabe verpflichtet sind. Ort, Datum Firmenstempel & rechtsverbindliche Unterschrift Anlagen: Besondere Teilnahmebedingungen Allgemeine Teilnahmebedingungen Anlage zur Anmeldung: Erklärung zu Doppelförderung bzw. der Beteiligung der öffentlichen Hand Anlage zur Anmeldung: Bestätigung der Teilnahmehäufigkeit Anlage zur Anmeldung: Alternative Rechnungsanschrift Kostenübernahmeerklärung Anmeldung eines Unterausstellers durch den Hauptaussteller AMP.BMEL.G_Form_L.Anmeldung.Deutsch Copyright AUMA e.v. Version 13 03.2017 159640

Firmengemeinschaftsausstellung der Bundesrepublik Deutschland Anlage zur Anmeldung (Obligatorisch: bitte mit der Anmeldung zurücksenden) Aussteller Firma: Straße: PLZ, Ort: Bundesland: Geschäftsführer/in: HRB-Nr.: Amtsgericht: Sachbearbeiter/in: Erklärung zu Doppelförderung bzw. der Beteiligung der öffentlichen Hand Anläßlich unserer Anmeldung zur deutschen Beteiligung (Firmengemeinschaftsausstellung) an der Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine institutionelle Förderung aus öffentlichen Mitteln erhalte/n. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir für die Teilnahme an dieser Messe keine weiteren öffentlichen Mittel aus Projektförderung erhalte/n. Ich erkläre/wir erklären, dass mein/unser Unternehmen keine Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde, Landesförderinstitut oder sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ich erkläre/wir erklären, dass an meinem/unserem Unternehmen keine Religionsgemeinschaft(en) oder juristische Person(en) des öffentlichen Rechts einzeln oder zusammen, direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist/sind. Ort, Datum Firmenstempel & rechtsverbindliche Unterschrift AMP.BMEL.G_Form_L.Anmeldung.Deutsch Copyright AUMA e.v. Version 13 03.2017 159640

Firmengemeinschaftsausstellung der Bundesrepublik Deutschland Anlage zur Anmeldung (Obligatorisch: bitte mit der Anmeldung zurücksenden) Aussteller Firma: Straße: PLZ, Ort: Bundesland: Geschäftsführer/in: HRB-Nr.: Amtsgericht: Sachbearbeiter/in: Bestätigung Anläßlich unserer Anmeldung zur deutschen Beteiligung (Firmengemeinschaftsausstellung) an der bestätigen wir hiermit, dass wir inklusive unserer beiligenden Anmeldung nicht mehr als viermal an der amtlichen Beteiligung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (als Aussteller oder Unteraussteller) teilgenommen haben * zum fünften Mal oder öfter an der amtlichen Beteiligung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (als Aussteller oder Unteraussteller) teilnehmen * (* Bitte Zutreffendes ankreuzen) Uns ist bekannt, dass falsche Angaben den Ausschluss von weiteren Teilnahmen an offiziellen Beteiligungen zur Folge haben können. Ort, Datum Firmenstempel & rechtsverbindliche Unterschrift AMP.BMEL.G_Form_L.Anmeldung.Deutsch Copyright AUMA e.v. Version 13 03.2017 159640

Firmengemeinschaftsausstellung der Bundesrepublik Deutschland Alternative Rechnungsanschrift Aussteller Firma: Straße: PLZ, Ort: Bundesland: Veranstaltung Abweichende Anschrift für den Rechnungsversand Firma: Straße: PLZ: Postfach: PPZ: Ort: Land: Zuständig: Telefon: Fax: E-Mail: Ort, Datum Firmenstempel & rechtsverbindliche Unterschrift AMP.BMEL.G_Form_L.Anmeldung.Deutsch Copyright AUMA e.v. Version 13 03.2017 159640

Firmengemeinschaftsausstellung der Bundesrepublik Deutschland Joint company exhibition of the Federal Republic of Germany IEC Inter Expo Consult GmbH & Co. KG Torstraße 124 10119 Berlin Veranstalter Organiser In Kooperation mit In cooperation with Durchführung / Ausstellungsleitung Realisation and exhibition management IEC Inter Expo Consult GmbH & Co. KG http://www.iecberlin.de Tel: +49 30 283939-0 Projektleiter(in)/Personal contact: Peter Seckel seckel@iecberlin.de Tel: +49 30 283939-12 Fax: +49 30 283939-28 Kostenübernahmeerklärung zur oben genannten Firmengemeinschaftsausstellung Confirmation of assumption of costs regarding the above mentioned Joint company exhibition 1. Aussteller / Exhibitor Firma/Company: Straße/Street: PLZ, Ort/ZipCode, Town: Bundesland/Federal State: Ident-Nr./ID No.: Auftrags-Nr./Order No.: Wir bitten, Ihre Forderungen, die aus unserer Anmeldung zur obigen Veranstaltung und unserer Teilnahme an dieser entstehen, gegenüber dem unter Ziff. 2 aufgeführten, gesamtschuldnerisch haftenden Rechnungsempfänger geltend zu machen. Uns ist bekannt, dass wir erst nach vollständigem Ausgleich der Ihnen entstehenden Forderungen von unserer Verpflichtung zur Zahlung frei werden. We assert you to enforce your claims resulting from our applications for the above event and from our participation in the said event against the debtor stated under 2, who is jointly and severally liable. We are aware that we will be released from our obligation to pay only upon complete settlement of your claims. Ort / Datum; Place / Date Stempel / Rechtsverbindliche Unterschrift; Stamp / Legally binding signature 2. Rechnungsempfänger / Debitor Firma/Company: Straße/Address: PLZ/ZipCode: Postfach/Postbox: PPZ/Postbox ZipCode: Ort/Town: Land/Country: zuständig/person in charge: Telefon/Phone: Fax/Fax: E-Mail/E-mail: Ich/wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir im Wege des Schuldbeitritts die gesamtschuldnerische Haftung für alle Forderungen übernehme(n), die dem Gläubiger aus der Teilnahme oder einer eventuellen Absage der Teilnahme des unter Ziff. 1 genannten Ausstellers an der obigen Veranstaltung entstehen. I/We hereby declare that I/we by way of collateral promise assume joint and several liability for all claims which arise in favour of the creditor resulting from the participation or a possible cancellation of participation of the company stated under 1 in the above event. Ort / Datum; Place / Date Stempel / Rechtsverbindliche Unterschrift; Stamp/ Legally binding signature AMP.BMEL.G_Form_L.Anmeldung.Deutsch Copyright AUMA e.v. Version 13 03.2017 159640

Firmengemeinschaftsausstellung der Bundesrepublik Deutschland Veranstalter In Kooperation mit IEC Inter Expo Consult GmbH & Co. KG Torstraße 124 10119 Berlin Anmeldung eines Unterausstellers durch den A U S S T E L L E R 1. Aussteller Firma: Straße: PLZ Ort: Bundesland: 2. Unteraussteller Firma: Straße PLZ Ort Bundesland Internet Durchführung/ Ausstellungsleitung (Durchführungsgesellschaft i.s.d. Allgemeinen Teilnahmebedingungen) IEC Inter Expo Consult GmbH & Co. KG http://www.iecberlin.de Tel: +49 30 283939-0 Projektleiter(in)/Personal contact: Peter Seckel seckel@iecberlin.de Tel: +49 30 283939-12 Fax: +49 30 283939-28 zuständig: Telefon: Fax: E-Mail: zuständig: Telefon: Fax: E-Mail: 3. Pauschale für Unteraussteller Die Pauschale für die Aufnahme eines Unterausstellers beträgt EUR 500,00 / Unteraussteller. Aufnahme in den Internetauftritt und in die Broschüre der Firmengemeinschaftsausstellung wird gewünscht ja nein Das Formular zur Datenerfassung wird ausgefüllt vom Hauptaussteller Unteraussteller Nach Erhalt der unterzeichneten Mitausstelleranmeldung wird dem Aussteller das Formular zur Datenerfassung wie oben angegeben zugesandt. 4. Zusätzliche obligatorische Gebühren des Veranstalters der Messe für Unteraussteller entfällt 5. Ausstellungsgüter (Unteraussteller) Abmessungen Gewicht 6. Anerkennung der Teilnahmebedingungen Ich/Wir bestätigen hiermit rechtsverbindlich, dass wir die Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen im Ausland anerkennen. Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift des Unterausstellers Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift des Ausstellers AMP.BMEL.G_Form_L.Anmeldung.Deutsch Copyright AUMA e.v. Version 13 03.2017 159640

Joint company exhibition of the Federal Republic of Germany Organiser In coopertion with IEC Inter Expo Consult GmbH & Co. KG Torstraße 124 10119 Berlin Application of a sub-exhibitor by the E X H I B I T O R 1. Exhibitor Company: Address: ZipCode Town: Bundesland/Country: 2. Sub-exhibitor Company: Address: ZipCode Town: Bundesland/Country Internet Realisation and exhibition management (implementation company within the meaning of the General Conditions of Participation) IEC Inter Expo Consult GmbH & Co. KG http://www.iecberlin.de Tel: +49 30 283939-0 Projektleiter(in)/Personal contact: Peter Seckel seckel@iecberlin.de Tel: +49 30 283939-12 Fax: +49 30 283939-28 Person in charge: Phone: Fax: E-Mail: Person in charge: Phone: Fax: E-Mail: 3. Fees for sub-exhibitors For registration of a sub-exhibitor a registration fee of EUR 500,00 / sub-exhibitor will be due. Admission to the internet presence and brochure to the German joint stand is requested yes no The data collection form will be filled in by the main-exhibitor the sub-exihibitor As soon as we have received the application for co-exhibitors we will send you the data collection form as stated above. 4. Additional mandatory fee/s for a sub-exhibitor charged by the organizer of the trade fair not applicable. 5. Exhibits (Sub-exhibitor) Dimension Weight 6. Confirmation of the Terms of Conditions I/We accept the General and Special Terms and Conditions of Participation of the Federal Republic of Germany at trade fairs and exhibitions abroad. Place, Date Company stamp and signature of the co-exhibitor Place, Date Company stamp and signature of the exhibitor AMP.BMEL.G_Form_L.Anmeldung.Deutsch Copyright AUMA e.v. Version 13 03.2017 159640

Firmengemeinschaftsausstellung im Rahmen der amtlichen Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland Veranstalter In Kooperation mit Durchführung und Ausstellungsleitung (Durchführungsgesellschaft i.s.d. Allgemeinen Teilnahmebedingungen) IEC Inter Expo Consult GmbH & Co. KG http://www.iecberlin.de Tel.: +49 30 283939-0 Projektleiter/in: Peter Seckel seckel@iecberlin.de Tel.: +49 30 283939-12 Fax: +49 30 283939-28 Besondere Teilnahmebedingungen in Ergänzung zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen im Ausland 1. Anmeldeschluss 30. November 2018 Es wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligung grundsätzlich nur durchgeführt wird, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Ausstellern erreicht ist. Ausstelleranmeldungen nach Anmeldeschluss werden nicht berücksichtigt. 2. Mindestfläche Quadratmeter Hallenfläche mit Standbau 9 m² 3. Beteiligungspreise Die genannten Beteiligungspreise verstehen sich zuzüglich der ggf. gesetzlich anfallenden deutschen Umsatzsteuer und der ggf. gesetzlich anfallenden ausländischen Steuern (z.b. VAT, Sales Tax, etc.) auf die Leistungen der Durchführungsgesellschaft gegenüber dem Aussteller. Die Beteiligungspreise nach Ziffer 3.1.1. und Ziffer 3.1.2. decken nur einen Teil der Gesamtkosten der Leistungen nach Ziffer 5. AMP.BMEL.G_Form_L.BTB.Deutsch Copyright AUMA e.v. Version 14 07.2018 159640

Firmengemeinschaftsausstellung im Rahmen der - Seite 2 - amtlichen Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland 3.1. Quadratmeter 3.1.1. Beteiligungspreise für Unternehmen, die 2019 einschließlich zum 4. Mal an dieser Beteiligung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft teilnehmen: EURO 340,00/m² in der Halle mit Standbau bis 100 m² 3.1.2. Beteiligungspreise für Unternehmen, die 2019 zum 5. Mal oder öfter an dieser Beteiligung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft teilnehmen: EURO 440,00/m² in der Halle mit Standbau bis 100 m² 3.1.3. Beteiligungspreise für die 100 qm übersteigende Fläche sowie für Unternehmen, die die beiliegende Erklärung zur Doppelförderung bzw. der Beteiligung der öffentlichen Hand nicht unterzeichnen können: EURO 600,00/m² in der Halle mit Standbau 3.1.4. Unteraussteller Für jeden Unteraussteller ist eine Pauschale von 500,00 Euro für eine Teilnahme an dieser Beteiligung zu zahlen. 3.2. Weitere Optionen entfällt 4. Obligatorische Gebühren entfällt 5. Leistungen Mit der Zahlung des Beteiligungspreises nach Ziffer 3 sind folgende Leistungen abgegolten: 5.1. Firmenspezifische Leistungen Sämtliche Materialien und Einrichtungen stehen dem Aussteller nur für die Dauer der Veranstaltung mietweise zur Verfügung und dürfen in keiner Weise beschädigt werden. Beschädigte Bauteile werden zu Lasten des Aussteller repariert oder neu beschafft. AMP.BMEL.G_Form_L.BTB.Deutsch Copyright AUMA e.v. Version 14 07.2018 159640

Firmengemeinschaftsausstellung im Rahmen der - Seite 3 - amtlichen Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland 5.1.1. Quadratmeter 5.1.1.1. Hallenfläche mit Standbau Überlassung der Standfläche in der Halle mit der Rahmengestaltung made in Germany. Die Rahmengestaltungselemente dürfen vom Aussteller nicht verdeckt werden. Abhängungen sind nicht zulässig. Einheitliche Standbeschriftung Rück- und Trennwände Möblierung: 1 Tisch, 4 Stühle, 1 abschließbares Thekenelement, 6 lfd. Meter Regal, 1 Garderobenleiste, 1 Papierkorb Einheitlicher Bodenbelag auf dem Stand Allgemeine Ausleuchtung des Standes Elektrik: Versorgungsspannung: 220V - eine Steckdose (mit max. 2 kw belastbar; ohne Verteilung/Schalttafel) Anmerkung: Kosten für zusätzliche Stromzuleitungen zum Stand (Licht- und Kraftstrom) ab nächstgelegenem Verteiler gehen zu Lasten des Ausstellers und werden auf Basis der vom Aussteller angemeldeten kw in Rechnung gestellt. Der zusätzliche Lichtund Kraftstromverbrauch geht zu Lasten des Ausstellers. 5.1.1.2. Freigelände ohne Standbau entfällt 5.2. Allgemeine Leistungen Technisch-organisatorische Betreuung der Aussteller während der Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung durch die Durchführungsgesellschaft Einrichtung eines Informationsstandes mit Serviceeinrichtungen Aufnahme in den Internetauftritt sowie den Flyer der deutschen Beteiligung bzw. sofern vorhanden Eintrag in das Ausstellerverzeichnis der deutschen Beteiligung (für fehlerhafte Eintragungen wird keine Haftung übernommen) Einheitliche Rahmengestaltung der deutschen Beteiligung gemäß CI-Konzept Allgemeine Ausleuchtung des Gemeinschaftsstandes Tägliche Reinigung der Gangflächen innerhalb der deutschen Beteiligung in der Halle (Reinigung der Standfläche, der Exponate und der Exponatträger obliegt dem Aussteller) Begleitende Maßnahmen: Ausstellerverzeichnis 5.2.1. Unteraussteller Nutzung des Bundesinformationsstandes Begleitmaßnahmen entsprechend denen für die Aussteller. 5.3. Verzicht Ein Verzicht auf einzelne firmenspezifische oder allgemeine Leistungen begründet keinen Anspruch auf Minderung des Beteiligungsbeitrages. Auf einheitliche Gestaltungselemente kann in keinem Fall verzichtet werden. 6. Zahlungsbedingungen Die Verpflichtung zur Zahlung von 20 % des Beteiligungspreises - basierend auf der gewünschten Fläche nach Ziffer 3 - sowie der obligatorischen Gebühren nach Ziffer 4 - entsteht mit der schriftlichen Anmeldung. Dieser Betrag wird mit Erhalt einer entsprechenden Anzahlungsrechnung fällig.bei Zuweisung der Standfläche entsteht die Verpflichtung zur Zahlung des Restbetrages. Dieser ist sofort nach Erhalt der Endrechnung fällig. Die mit der Teilnahme des Unterausstellers verbundenen Kosten nach Ziffer 3.1.4. und 4 werden mit seiner Zulassung fällig. Der entsprechende Rechnungsbetrag ist vom Aussteller an die DFG zu zahlen. 7. Deutsche Erzeugnisse In der amtlichen deutschen Beteiligung dürfen als Ausstellungsware nur deutsche Erzeugnisse vorhanden sein, ausgestellt und angeboten werden. Dennoch mitgebrachte ausländische Erzeugnisse hat der betreffende Aussteller sofort auf seine Kosten aus dem Stand zu entfernen. Für jeden Fall der Nichtentfernung fällt eine Vertragsstrafe von EURO 250,- an, bei Getränken von EURO 25,- pro Flasche an, die sofort zu zahlen ist. Verweigert der Aussteller gleichwohl die Entfernung ausländischer Erzeugnisse, so veranlasst der Ausstellungsleiter die Entfernung auf Kosten des Ausstellers. Aussteller, die der Aufforderung des Ausstellungsleiters nicht nachkommen, bestimmte Exponate, die den Förderungsvoraussetzungen nicht entsprechen, aus dem Stand zu entfernen, können sich künftig an offiziellen Firmengemeinschafts-ausstellungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nicht mehr beteiligen. AMP.BMEL.G_Form_L.BTB.Deutsch Copyright AUMA e.v. Version 14 07.2018 159640

Firmengemeinschaftsausstellung im Rahmen der - Seite 4 - amtlichen Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland 8. Unternehmensdaten Die personenbezogenen Daten des Ausstellers werden von der Durchführungsgesellschaft zum Zwecke der Vertragsabwicklung verarbeitet und Dritten (z.b. Architekten, Agenturen, Spediteure, Messeveranstalter etc.) weitergeleitet. Die Durchführungsgesellschaft übermittelt die Daten im Rahmen der Projektabwicklung außerdem an Behörden des Bundes (z.b. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), den Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.v. (AUMA), an den AUMA insbesondere zur Information über das Auslandsmesseprogramm und zur Evaluation des Auslandsmesseprogramms auch durch beauftragte Dritte sowie an den Betreiber des Internetportals www.german-pavilion.com. Bundesbehörden können personenbezogene Daten an Mitglieder des Deutschen Bundestages, an andere öffentliche fördernde Stellen und für statistische Zwecke und zur Evaluierung an die damit beauftragten Einrichtungen weitergeben. Auch bei einer etwa erforderlichen Prüfung durch den Bundesrechnungshof können die Daten weitergegeben werden. Weitere Informationen zum Datenschutz sind zu finden auf der Homepage der Durchführungsgesellschaft http://www.iecberlin.de. IEC Inter Expo Consult GmbH & Co. KG Berlin, 31. Aug. 2018 AMP.BMEL.G_Form_L.BTB.Deutsch Copyright AUMA e.v. Version 14 07.2018 159640

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen im Ausland (ATB) 1. Veranstalter Veranstalter der Beteiligungen des Bundes an Messen, Ausstellungen sowie Eigenveranstaltungen im Ausland sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Zusammenarbeit mit dem Ausstellungsund Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.v. (AUMA) sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). 2. Messedurchführungsgesellschaft Mit der technisch-organisatorischen Durchführung der Bundesbeteiligungen werden Messedurchführungsgesellschaften (DFGen) beauftragt, die im Rahmen dieser ATB und der Besonderen Teilnahmebedingungen (BTB) im eigenen Namen handeln. 3. Teilnahmeberechtigung Berechtigt zur Teilnahme an Firmengemeinschaftspräsentationen sind Unternehmen aus der Bundesrepublik Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen. Fachverbände und die DFG der jeweiligen Beteiligung, Reisebüros und Speditionen können teilnehmen, werden jedoch für das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht berücksichtigt. 4. Vertragsschluss 4.01 Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich durch termingerechten Zugang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars einschließlich Anlagen sowie der Anzahlung bei der DFG. Die Anmeldung ist unabhängig von der Zulassung für den Aussteller bindend. Bedingungen und Vorbehalte bei der Anmeldung sind nicht zulässig und gelten als nicht gestellt. 4.02 Der Zugang der Anmeldung wird von der DFG schriftlich bestätigt. Die Anmeldung und die Bestätigung ihres Zugangs begründen keinen Anspruch auf Zulassung oder auf eine bestimmte Größe und Lage des Standes. 4.03 Soweit die Voraussetzungen nach Ziff. 3 ATB und Ziff. 8.01 ATB für ihn vorliegen und die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, erhält der Aussteller von der DFG eine schriftliche Teilnahmebestätigung (Zulassung). Die Zulassung begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Größe oder Lage des Standes. Der DFG wird insoweit durch den Aussteller ein Leistungsbestimmungsrecht nach 315 BGB eingeräumt. Mit dem Zugang der Zulassung kommt der Vertrag zwischen Aussteller und DFG zustande. Weicht der Inhalt der Zulassung vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Zulassung zustande. 4.04 Zuweisung der Standfläche: Der Aussteller erhält nach Genehmigung der Aufplanung einen Plan, aus dem Lage und Maße des Standes ersichtlich sind. Weicht die zugewiesene Standfläche mehr als 20%, mindestens jedoch mehr als 3 qm vom Inhalt der Anmeldung ab, so kann der Aussteller vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist bis spätestens eine Woche nach Zugang der Zuweisung der Standfläche gegenüber der DFG zu erklären. Aus dem Rücktritt resultierende Schadensersatzansprüche kann der Aussteller nicht geltend machen. 4.05 Die DFG kann dem Aussteller auch nach der Zuweisung der Standfläche eine andere als die vorgesehene Standfläche zuweisen, wenn die Maßnahme zur Wahrung eines einheitlichen Gesamtbildes des Gemeinschaftsstandes erforderlich ist. In dem Fall stellt die DFG dem Aussteller eine nach Lage und Größe im Wesentlichen gleichwertige Fläche zur Verfügung. Sollte die DFG durch von ihr nicht zu vertretende Umstände wie behördliche Anordnungen oder Anweisungen der Messe- oder Ausstellungsleitung gezwungen sein, nach Übersendung der Aufplanung einzelne Stände oder Ein-, Um- und Ausgänge verlegen oder verändern zu müssen, so können daraus keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Aussteller hat im Fall der Flächenreduzierung einen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Beteiligungspreises. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz. Aus etwaigen Maßdifferenzen und sich daraus ergebenden geringfügigen Unterschieden zwischen Plan- und Ist-Größe des Standes kann der Aussteller keine Ansprüche herleiten 4.06 Stände werden dem Aussteller oder seinem Beauftragten nach Vereinbarung mit der DFG vor Beginn der Veranstaltung übergeben. 4.07 Die Aussteller werden nach Zuweisung der Standflächen von der DFG durch Rundschreiben über Fragen der Vorbereitung und Durchführung der Gemeinschaftsausstellung unterrichtet. Folgen, die durch Nichtbeachtung dieser Rundschreiben entstehen, hat ausschließlich der Aussteller zu vertreten. 4.08 Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen behält sich der Veranstalter vor, den Aussteller von zukünftigen Beteiligungen auszuschließen. 5. Unteraussteller 5.01 Standflächen werden nur als Ganzes und nur an einen Aussteller überlassen. Die Nutzung der Standfläche durch mehrere Unternehmen ist nur auf Firmengemeinschaftsausstellungen und nur dann zulässig, wenn alle dort vertretenen Unternehmen neben dem Aussteller zusätzlich als Unteraussteller der DFG gemeldet und von ihr zugelassen worden sind. Die Zulassung von Unterausstellern richtet sich ebenfalls nach den Kriterien dieser Teilnahmebedingungen. 5.02 Anzumelden sind als Unteraussteller solche Unternehmen, die auf der dem Aussteller zugewiesenen Standfläche neben diesem vertreten sind. Unternehmen, die zu einem gemeinsamen Konzernabschluss mit dem Aussteller verpflichtet sind, gelten als Unteraussteller, sofern auf einem Gemeinschaftsstand platziert. 5.03 Im Übrigen gelten für die Unteraussteller soweit anwendbar diese Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme von Unterausstellern ist kostenpflichtig. Vertragsbeziehungen bestehen auch nach Zulassung ausschließlich zwischen der DFG und dem Aussteller. Die Berechnung der mit der Teilnahme verbundenen Kosten erfolgt daher an den Aussteller. Der Aussteller haftet für ein Verschulden seiner Unteraussteller wie für eigenes Verschulden. 5.04 Nimmt der Aussteller ein weiteres Unternehmen ohne Zulassung der DFG auf, ist diese berechtigt, den Vertrag mit dem Aussteller fristlos zu kündigen und die Standfläche auf seine Kosten räumen zu lassen. Schadenersatzansprüche seitens des Ausstellers bestehen in diesem Fall nicht. 6. Rücktritt / Nichtteilnahme 6.01 Die DFG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Ausstellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird; hiervon hat der Aussteller die DFG unverzüglich zu unterrichten, die Zulassung aufgrund nicht zutreffender Voraussetzungen oder falscher Angaben erteilt wurde, die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen oder der Aussteller wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere der Zahlungstermin trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht eingehalten wird. Die Folgen ergeben sich aus Ziff. 6.02 ATB. 6.02 Verzichtet der Aussteller darauf, die ihm zugewiesene Standfläche zu belegen, so hat er den gesamten Beteiligungspreis zu zahlen, sofern die Fläche von der DFG nicht anderweitig zugewiesen werden kann, 20% des Beteiligungspreises höchstens jedoch 500,- zu zahlen, sofern die Fläche von der DFG anderweitig zugewiesen werden kann; es sei denn der Aussteller weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Dies gilt nicht für die Fälle nach Ziff. 4.04 ATB. 6.03 Der Rücktritt des Ausstellers oder der Verzicht auf die zugewiesene Standfläche wird erst mit Zugang der schriftlichen Erklärung bei der DFG wirksam. 6.04 Über Stände, die vom Aussteller oder seinem Beauftragten nicht vereinbarungsgemäß übernommen worden sind, kann anderweitig verfügt werden, ohne dass der Aussteller über die in Ziff. 6 ATB enthaltenen Rechte hinaus Ansprüche stellen kann. 7. Standausrüstung, Gestaltung, Betriebspflicht und zusätzliche kostenpflichtige Leistungen 7.01 Ausstattung und Gestaltung der Stände, soweit sie in den BTB genannte Leistungen der Veranstalter der Beteiligung überschreiten, sind Angelegenheit eines jeden Ausstellers. Für die Gestaltung der Ausstellerstände sind die am Veranstaltungsort geltenden Bauvorschriften und die Baurichtlinien der DFG maßgebend. Eine zweigeschossige Bauweise ist nicht zulässig. Die für Hallenflächen ohne Standbau vorgesehenen Rahmengestaltungselemente made in Germany dürfen nicht verdeckt werden. 7.02 Der Aussteller ist verpflichtet, seine Gestaltungsmaßnahmen vorher mit der DFG abzustimmen. Eine Standgestaltung, die den hier getroffenen Regelungen, den am Veranstaltungsort geltenden Bauvorschriften oder den Baurichtlinien der DFG nicht entspricht, kann von der DFG auf Kosten des Ausstellers entfernt oder geändert werden. 7.03 Der Aussteller hat eine Präsenz- und Betriebspflicht für seinen Stand während der Öffnungszeiten für die gesamte Dauer der Messe einschließlich des letzten Messetages. 7.04 Hat der Aussteller der DFG Aufträge für kostenpflichtige Leistungen außerhalb des Rahmens der BTB erteilt, so werden ihm die dafür angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Anhang ATB für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen Copyright AUMA e.v. Version 9 03/2017 Seite 1

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen im Ausland (ATB) 8. Ausstellungsgüter und Direktverkauf 8.01 Es dürfen nur Güter ausgestellt oder beworben werden, die in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland von deutschen Niederlassungen bzw. in deutscher Lizenz hergestellt wurden. Ausländische Erzeugnisse, die als Ergänzung deutscher Güter notwendig sind und zu diesen in einem angemessenen Größen- und Wertverhältnis stehen, können nach Abstimmung mit den Veranstaltern der Beteiligung zugelassen werden. Alle Ausstellungsgüter sind in der Anmeldung einzeln und mit genauer Bezeichnung aufzuführen. Feuergefährliche, stark riechende oder Ausstellungsgüter, deren Vorführung mit Lärm verbunden ist, dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der DFG ausgestellt werden. Güter, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) unterliegen, sowie deren Modelle oder sonstige Darstellungen dürfen nicht ausgestellt werden. Bei der Ausstellung der Zivilversion von Gütern, die nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder der Außenwirtschaftsverordnung ausfuhrgenehmigungspflichtig sind, sowie deren Modellen oder sonstigen Darstellungen dürfen keinerlei Hinweise auf eine militärische Verwendbarkeit erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann das BMWi bzw. das BMEL eine Ausnahme vom Ausstellungsverbot erteilen. Entsprechende Anträge an das BMWi bzw. das BMEL sind über die DFG zu stellen. Sie müssen eine genaue Bezeichnung der vorgesehenen Ausstellungsgüter enthalten. Auf Verlangen der DFG ist der Aussteller verpflichtet, ein aktualisiertes Verzeichnis (Hersteller, Produktbezeichnung, Produktionsort) der Ausstellungsgüter zu erstellen und auszuhändigen. 8.02 Werden Güter ausgestellt, die nicht nach Ziff. 8.01 ATB zugelassen sind, kann die DFG im Namen des Veranstalters die sofortige Entfernung dieser Güter auf Kosten des Ausstellers verlangen. Entspricht ein Aussteller dem schriftlich erklärten Verlangen nach Entfernung des Ausstellungsgutes nicht, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% des Beteiligungspreises fällig. Daneben ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht ausgeschlossen. Hier wird die Differenz zu den Vollkosten geltend gemacht werden. 8.03 Die Verfolgung gewerblicher Schutzrechte (u.a. Marken-, Musterund Patentrechte) liegt im Verantwortungsbereich des Ausstellers. Die Veranstalter haften insbesondere nicht für Schäden bei Ausstellern, die durch Verletzung derartiger Schutzrechte von anderen Ausstellern eingetreten sind. Bei Fragen der Beweissicherung ist die DFG im Rahmen der örtlich gegebenen und zumutbaren Möglichkeiten behilflich, insbesondere durch Kontaktaufnahme zur Messeleitung, Inaugenscheinnahme oder technische Bildaufzeichnung (ggf. Fotos) des in Frage stehenden Exponats. 8.04 Ein Direktverkauf (Einzelverkauf an Besucher) ist grundsätzlich nicht gestattet. 9. Transport, Aufstellung und Demontage der Ausstellungsgüter und Standausstattungen Der Transport der Ausstellungsgüter bis zum Ausstellungsstand und zurück, die Lagerung des Leergutes, die Benutzung von Hebe- und Förderanlagen, der Einsatz von Personal zum Ein- und Auspacken, Aufstellen der Ausstellungsgüter und deren Demontage, die Wiederverpackung und sonstige damit zusammenhängende Tätigkeit sind ausschließlich Angelegenheit des Ausstellers. Für die speditionelle Abwicklung innerhalb des Geländes der deutschen Beteiligung können die Veranstalter auch nach Festlegung der Besonderen Teilnahmebedingungen einen Platzspediteur verbindlich vorschreiben. 10. Beteiligung an Evaluationen zum Auslandsmesseprogramm Der Aussteller ist verpflichtet unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen alle für die Evaluation des Auslandsmesseprogramms benötigten und dem Aussteller seitens der Veranstalter der Beteiligungen (vgl. Ziff. 1 ATB) benannten Daten bereitzustellen, sowie an von den Veranstaltern für die Evaluation vorgesehenen Befragungen, Interviews und sonstigen Datenerhebungen teilzunehmen. Bei der Auswahl der teilnehmenden Mitarbeiter hat der Aussteller darauf zu achten, dass diese zur relevanten Messebeteiligung Auskunft geben können. Der Aussteller verpflichtet sich, die für die Bereitstellung von Daten Dritter ggf. erforderliche Einwilligungserklärung einzuholen. 11. Versicherung und Haftung 11.01 Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transportes und während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl etc. ist Angelegenheit des Ausstellers. 11.02 Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Ausstellungsbeteiligung Dritten gegenüber verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände und dessen Einrichtungen entstehen. 11.03 Die Veranstalter der Beteiligung und die DFG haften für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Veranstalter der Beteiligung oder der DFG oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Veranstalters der Beteiligung und der DFG auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. 11.04 Die Veranstalter der Beteiligung und die DFG haften nicht für die Beschädigung der Exponate und deren Entwendung, auch dann nicht, wenn im Einzelfall die Dekoration von der DFG übernommen wurde, es sei denn, ihnen, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. 11.05 Der Aussteller stellt die Veranstalter der Beteiligung und die DFG darüber hinaus mit der Anerkennung dieser Teilnahmebedingung ausdrücklich von jeglichen eventuellen Regressansprüchen Dritter frei. 12. Vorbehalt 12.01 Vorschriften und Richtlinien der zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland und des Gastgeberlandes, die von den ATB und BTB abweichen oder zusätzliche Beschränkungen verursachen, haben jederzeit Vorrang. Die Veranstalter der Beteiligung und die DFG haften nicht für Schäden und sonstige Nachteile, die sich für den Aussteller daraus ergeben. 12.02 Die Veranstalter der Beteiligung sind berechtigt, die Beteiligung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie vorübergehend oder endgültig und in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn unvorhergesehene Ereignisse wie Höhere Gewalt, Epidemien, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Streiks, Ausfall oder Behinderung von Verkehrs- und/oder Nachrichtenverbindungen eine solche Maßnahme erfordern. Der Aussteller hat im Falle der Verschiebung, Verkürzung, Verlängerung, Absetzung oder Schließung keinen Anspruch auf Ersatz der ihm hieraus entstehenden Schäden. Hat der Aussteller an der Teilnahme infolge einer solchen Maßnahme kein Interesse und verzichtet er deswegen auf die Belegung der ihm zugewiesenen Standfläche, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis der Änderung schriftlich zu erklären. Für die Verpflichtungen des Ausstellers gilt in diesem Falle Nr. 6.02 zweiter Spiegelstrich. 12.03 Im Falle einer Absage der Veranstaltung oder der Beteiligung des betreffenden Bundesministeriums an der Veranstaltung haften weder die Veranstalter der Beteiligung noch die DFG für Schäden oder sonstige Nachteile, die sich für den Aussteller daraus ergeben. Auf Verlangen der Veranstalter der Beteiligung ist der Aussteller verpflichtet, einen angemessenen Anteil an den durch die Vorbereitung der Veranstaltung entstandenen Kosten zu tragen. Die Höhe der von jedem Aussteller zu zahlenden Quote wird nach Anhörung des antragstellenden Fachverbandes von den Veranstaltern der Beteiligung festgesetzt. 13. Schlussbestimmungen 13.01 Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 13.02 Gerichtsstand ist der Sitz der DFG. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz der DFG, sofern nicht mit vorheriger Zustimmung der Veranstalter der Beteiligung eine andere Vereinbarung getroffen wird. 13.03 Der Vertrag und dessen Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig sein, so gelten die übrigen gleichwohl. Diese sollen so ausgelegt werden, dass Sinn und Zweck des Vertrages erhalten bleiben. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. 13.04 Die Ansprüche der Aussteller gegen die DFG sind schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von 12 Monaten, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt. Anhang ATB für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen Copyright AUMA e.v. Version 9 03/2017 Seite 2